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Tempelhofer Damm 125
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Finanzierung

Einzeltherapie

Wir bieten Hilfe für gesetzlich Versicherte über Kostenerstattungsverfahren (für gesetzlich Versicherte), für Privatversicherte oder Selbstzahler an. Gerne beraten wir Sie dazu, welches Kostenmodell für Sie am ehesten in Frage kommt und am vorteilhaftesten ist. Sprechen Sie und dazu gerne an.

Paar- und/oder Familientherapie

Leider ist die Paar- und/oder Familientherapie keine Kassenleistung und die Kosten dafür müssen privat übernommen werden. Rufen Sie uns einfach an und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch bei einer unserer Therapeutinnen mit Ihnen.

Seminare

Die Kosten für die Seminare können Sie gerne telefonisch erfragen. Grundsätzlich ist eine Kostenrückerstattung von Ihrer Krankenkasse für die Stressmanagement und Stresskompetenz-Seminare möglich. Auch hierüber informieren wir Sie gerne per Telefon.


Kostenerstattung

Wenn Sie schon länger auf der Suche nach Hilfe durch eine ambulante Psychotherapie sind, haben Sie vielleicht schon die leidvolle Erfahrung machen müssen, dass nicht jeder, der nach Hilfe sucht, sie in unserem Gesundheitssystem auch automatisch bekommt. Leider ist es nach wie vor so, dass für die hohe Nachfrage in Bezug auf Psychotherapie zu wenig Therapieplätze bei ambulant niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zur Verfügung stehen.

Jedoch sind die Krankenkassen nach wie vor weiterhin verpflichtet, Ihren Mitgliedern Hilfe zu gewähren. Die Möglichkeit, bei approbierten Psychotherapeuten wie uns, die jedoch keinen ambulanten Kassensitz besitzen, dennoch eine über die Kasse finanzierte Therapie ohne eigene Kosten zu machen, ist nach § 3, Absatz 13 des 5. Sozialgesetzbuches festgelegt. Es bedarf einiger Formalitäten, ist jedoch nach wie vor eine Möglichkeit. Nähere Informationen erhalten sie in dem Ratgeber zu Kostenerstattungsverfahren von der Bundespsychotherapeutenkammer. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Erstgespräch kostenlos und helfen Ihnen bei einer schnellen Abwicklung der Formalitäten.

Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie mit uns direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, welches innerhalb von 48 h stattfindet. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, inwieweit und wie viele Sitzungen von dieser übernommen werden. Je nach Vertrag kann dies nämlich variieren. Manchmal ist auch das Einreichen zusätzlicher Dokumente von Nöten. All dies lässt sich jedoch durch einen einzigen Anruf bei Ihrer privaten Krankenkasse klären.

Es ist weiterhin möglich, dass wir direkt mit Ihrer Kasse abrechnen, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Wenn Sie dies wünschen können Sie uns eine Abtretungserklärung ausfüllen, die Sie von uns in Ihrem Erstgespräch erhalten können.

Selbstzahler

Unter gewissen Umständen kann es Sinn machen, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch hierüber. Wenn Sie Ihre Therapie selbst übernehmen möchten, können wir mit Ihnen direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, das innerhalb von 48 Stunden stattfindet. Bei der Abrechnung der Sitzungen orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!

BAHN-BKK

Unsere Praxis ist Vertragspartner der BAHN-BKK. Das bedeutet, Versicherte der BAHN-BKK können direkt eine Psychotherapie bei uns beginnen.